Glossar
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Ablieferung eines Schiffes |
Der Zeitpunkt, zu dem die Werft oder der Verkäufer das Schiff an die Beteiligungsgesellschaft (den Eigner) übergibt und das Eigentum auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden eventuelle Restarbeiten durch Werftpersonal im Anschluss an die Ablieferung sowie teilweise auch durch Bordpersonal auf See erledigt (auf Kosten der Werft). |
| Abschreibung (AfA) |
Die Absetzung für Abnutzung soll den Wertverlust allgemein verwendbarer Anlagegüter widerspiegeln. Diese erfolgt nach steuerlichen Vorschriften. Der Wertverlust wird als Aufwand in der jährlichen Gewinn-und Verlust-Rechnung über die Abschreibung berücksichtigt. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt. |
| Absicherung |
Kurse von Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mithilfe von Finanzinstrumenten(Futures, Optionen usw.) im Fondsvermögen abgesichert werden können. |
| Accelerator |
Institution, die durch intensive Management-Unterstützung jungen Unternehmen zu einer schnellen Entwicklung verhilft. |
| Ad-hoc-Publizität |
Verpflichtung eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im Amtlichen Handel, am Neuen Markt oder am Geregelten Markt gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen unverzüglich mitzuteilen. |
| Add-On |
Zukauf von Unternehmen zur Vergrößerung und Stärkung des Ausgangsunternehmens. |
| Added Value |
Wertzuwachs, der durch das Einbringen von Management Know-how und Kontakten sowie durch die Betreuung vonseiten der Beteiligungsgesellschaft erzielt wird. |
| Agio |
Zuschlag, der beim Kauf von Fondsanteilen erhoben wird. Die Höhe (üblicherweise 5 %) wird in Bezug auf die jeweilige Zeichnungssumme bemessen. Mit dem Agio wird ein Teil der Vertriebskosten getragen. Im Bereich geschlossener Fonds gibt es Bestrebungen das Agio zu senken (auf 2 – 3%) oder ganz zu streichen. Bei größeren Anlagesummen ist das Agio Verhandlungssache. |
| Allokation |
Verteilung des Investitionskapitals auf einzelne Zielfonds entsprechend der in den Anlagerichtlinien niedergelegten Diversifizierungskriterien. |
| Anti-Dilution-Protection |
Verwässerungsschutz, der verhindert, dass die Private Equity Investoren ihren Einfluss verlieren. Damit kann bei einer Folgefinanzierung durch eine Kapitalerhöhung ein Verwässerungsschutz vereinbart werden, der dem Fonds eine proportionale Erhöhung im Verhältnis zum gegenwärtigen Anteil garantiert. |
| Asset Allocation |
Die strategische Aufteilung des verfügbaren Kapitals auf verschiedene Anlageklassen wie zum Beispiel offene und geschlossene Fonds, Obligationen und Geldmarktinstrumente. Die Anlagen können anschließend auf verschiedene Regionen und Währungen aufgeteilt werden. |
| Asset Deal |
Übernahmetransaktion, bei der ein großer Teil des Kaufpreises durch Verkauf von Vermögenswerten der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Der Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte führt zur Reduzierung des Schuldendienstes. |
| Asset Stripping |
Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens durch Verkauf von Teilbereichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern. |
| Association of Policy Market Makers (APM |
Die APMM ist die Vereinigung der größten sogenannten Market Maker. Die wichtigsten Aufgaben der Vereinigung sind die Förderung des Bewusstseins und des Verständnisses für den britischen Lebensversicherungs-Zweitmarkt sowie die Aufrechterhaltung der hohen professionellen Standards der Mitglieder. |
| Auktionsverfahren |
Verfahren zur Bestimmung des Preises einer Übernahmetransaktion, bei dem mehrere konkurrierende Beteiligungsgesellschaften für das Zielunternehmen bieten. |










